Vorab: mit Pflegeeinrichtungen sind immer alle Pflegeformen, also ambulant, teil- und vollstationär gemeint.
Optional erhält jede zum »Ausgezeichneten Arbeitgeber in der Pflege« zertifizierte Einrichtung, eine bereits vorformulierte Pressemitteilung, aus der die Zertifizierung und das Prozedere, für jeden verständlich formuliert, hervorgehen.
Diese Pressemitteilung kann dann an jede (lokale) Redation versendet werden, damit die (örtliche) Presse auch öffentlich über die Zertifizierung berichtet.